Ordnungs­widrigkeiten und Strafverfahren

Bei Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder dem Vorwurf der Unfallflucht prüfen wir die Messung oder den Unfallhergang aus technischer Sicht.

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Unfallflucht

Bei Gutachten zur Unfallflucht beantworten wir drei Fragen:

Wahrnehmbarkeit
Konnte der Beschuldigte den Anstoß wahrnehmen, oder muss er ihn sogar bemerkt haben?
Schadenskompatibilität
Wurden die Schäden am geschädigten Fahrzeug durch das Fahrzeug des Beschuldigten verursacht?
Schadenshöhe
Ist der Kostenvoranschlag gerechtfertigt? Die Höhe des Sachschadens kann für das Strafmaß entscheidend sein.
Landstraße bei Nacht

Wie wir die Wahrnehmbarkeit beurteilen

Akustisch

Entscheidend sind die Umgebungsgeräusche: Motor und Verkehr, Art und Frequenz des Geräuschs, brechende Fahrzeugteile. Wir prüfen, ob der Beschuldigte das Geräusch dem Anstoß zuordnen musste. In besonderen Fällen führen wir dazu eigene Versuche durch.

Visuell

Lag der Anstoß im direkten Blickfeld des Fahrers? Oder hob sich das Geschehen, etwa durch ein deutliches Wanken, von der normalen Umgebung ab?

Taktil-vestibulär

Die wichtigste Größe. Tastsinn und Gleichgewichtssinn registrieren kleinste Bewegungen. Wer im Auto sitzt, bemerkt es, wenn jemand leicht auf die Motorhaube drückt. Entscheidend ist, ob der Anstoß nur streifend war oder auf eine steife Struktur der Karosserie traf.

Weil hier Erfahrungswerte mehr zählen als Berechnungen, führen wir regelmäßig Versuchsreihen durch. Zu leichten Pkw-Anstößen haben wir inzwischen zahlreiche Daten gesammelt.

Vermessung eines Kratzers mit Messlupe und Skala

Schadens­kompatibilität

Zu klären ist nicht, ob das beschuldigte Fahrzeug den Schaden verursacht haben muss, sondern ob es ihn verursacht haben kann.

Polizeiliche Fotos reichen dafür oft nicht aus. Dann ist eine Ortsbesichtigung oder eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge nötig. Ein reiner Höhenvergleich genügt nur, wenn die Einflussgrößen eingerechnet werden, etwa ob das Fahrzeug beim Anstoß gebremst oder beschleunigt wurde und wie sich dadurch seine Höhenlage verändert hat.

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Geschwindigkeit

Zugelassene Messgeräte sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und werden regelmäßig geeicht. Fehler entstehen deshalb selten im Gerät, sondern beim Aufbau und bei der Messung: ein Radargerät, das nicht im vorgeschriebenen Winkel zur Fahrbahn steht, Reflexionen an Leitplanken oder Wänden, ein ungenau anvisiertes Lasermessgerät. Bei dichtem Verkehr kann ein Messwert außerdem dem falschen Fahrzeug zugeordnet werden. Auch Video- und Fotomessungen lassen sich auf Plausibilität prüfen.

Zugelassene Verfahren, unter anderem:

  • Radar
  • Licht­schranke
  • Lasermessung
  • Video-Nachfahr­systeme
  • Induktions­schleifen
  • Drucksensoren
20°RadargerätFahrzeug außerhalb des MessstrahlsfD = 2 · v · f₀ · cos 20° / c (f₀ = 24,125 GHz)10 m
Messprinzip Radar, schematisch: Die Frequenzverschiebung des reflektierten Signals ist proportional zur Geschwindigkeit und zum Kosinus des Messwinkels. Stimmt der Aufstellwinkel nicht, stimmt auch der Messwert nicht.
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Rotlicht­verstöße

Rotlichtanlagen werten die Signale von Induktionsschleifen aus und fotografieren das Fahrzeug. Auf dem Foto ist das Fahrzeug aber schon hinter der Haltelinie. Für die Rotzeit an der Haltelinie muss deshalb zurückgerechnet werden, und mögliche systematische Fehler der Anlage sind zu berücksichtigen.

Im Beispiel: Gelbphase 3 s bei 50 km/h. Foto 1 entsteht 1,4 s nach Rotbeginn, das Fahrzeug steht 2,8 m hinter der Haltelinie. Aus beiden Fotos folgt 50 km/h. Zurückgerechnet überfuhr es die Haltelinie 1,2 s nach Rotbeginn.

HaltelinieInduktionsschleifeFoto 1Foto 2GrünGelb 3 sRot10 m
Konstante Geschwindigkeit 50 km/h, Ablauf in Echtzeit.
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Versicherungs­betrug

Gestellte Unfälle sind im Straßenverkehr nach wie vor ein Thema. Eine einfache Gegenüberstellung der Schäden reicht heute meist nicht mehr aus.

Bei einer Kompatibilitäts- und Plausibilitätsprüfung grenzen wir die Geschwindigkeiten der Beteiligten ein. Aus dem Verlauf der Kontakt- und Reifenspuren lässt sich ablesen, ob die Fahrzeuge beim Anstoß gebremst waren. Mit einer Simulation lässt sich der Ablauf meist genau rekonstruieren.

Kontakt

Schicken Sie uns den Bußgeldbescheid oder die Anhörung, wir sagen Ihnen, ob eine Prüfung sinnvoll ist.