Kalkulationsüberprüfungen

Nach Verkehrsunfällen gibt es immer wieder Streitigkeiten um die tatsächlichen Reparaturkosten. In der Regel sind die durch den Gutachter der Haftpflichtversicherung ermittelten Kosten geringer als die des privat beauftragten Gutachters. Daher passiert es oft, dass die Versicherung die Kosten als überhöht ansieht und nach dem Gutachten des hauseigenen Sachverständigen abrechnet. Ab hier sind wir gefragt. Es muss nun geklärt werden welcher Reparaturweg der Richtige ist und welche Kosten wirklich anfallen.

Um eine Überprüfung der Gutachten hinreichend zu erfüllen ist in den meisten Fällen eine Besichtigung des Fahrzeugs notwendig.