UNFALLFLUCHT

Bei Gutachten zur Unfallflucht muss der Sachverständige verschiedene Fragen beantworten:

  • Die Wahrnehmbarkeit: Konnte der Beschu cfgte den Anstoß wahrnehmen oder muss er ihn sogar bemerkt haben?

 

  • Die Schadenskompatibilität: Wurden die Schäden am geschäd•gten Fahrzeug durch den Beschu digten verursacht?

 

  • Bewertung der Kosten: Kommt es zu einer Anklage wegen Fahrerflucht, so ist beim Unfa Igegner in aller Regel auch ein Schaden entstanden. Der Sachverständige muss hier auch häufig beurte•len, ob der Kostenvoranschlag gerechtfertigt ist, da der Sachschaden auch für die Höhe des Strafmaßes entscheidend sein kann.

 

Zum besseren Verständnis erklären wir hier, nach welchen Kriterien der Sachverständige die oben genannten Fragestellungen beantwortet:

Zur Wahrnehmbarkeit:

  1. Die akustische Wahrnehmbarkeit
  2. Die visuelle Wahrnehmbarke•t
  3. Die taktil-vestibuläre Wahrnehmbarkeit

 

Bei der akustischen Wahrnehmbarkeit spielen die Umgebungseinflüsse die Hauptrolle. Beispielsweise sind hier zu nennen:

  • Motor- und/oder Verkehrsgeräusche
  • Geräuschart (Frequenz)
  • Fehlinterpretationen
  • Zerbrechende Fahrzeugteile

 

Hierbei muss beurteilt werden, inwiefern der Beschu digte das Geräusch zweife sfrei dem Unfallgeschehen zugeordnet haben muss oder, ob er es beispielsweise aufgrund einer lauten Umgebung nicht mit etzter Sicherheit gehört hat. In besonders gelagerten Fällen führen wir hierzu auch Versuche durch um eine zuverlässige Aussage treffen zu können.

 

Bei der visuellen Wahrnehmbarkeit wird festgestellt, ob sich der Anstoß im direkten Blickfeld des Fahrers befunden hat oder ob sich das Unfa Igeschehen durch ein starkes Wanken deutlich von der normalen Umgebung abgehoben hat.

 

Die taktil-vestibuläre Wahrnehmbarkeit ist die wichtigste und zuverlässigste Größe bei der Beurteilung.

 

Der taktile Sinn, auch Tast- oder Berührungssinn genannt, bezieht sich auf alle Veränderungen die wir mit unserer Haut wahrnehmen können. Hierbei sind k einste Veränderungen spürbar. Dies ermöglicht uns relativ zuverlässig festzustellen, ob eine Bewegung mit der normalen Fahrzeugbewegung übereinstimmt oder, ob sich dabei ein Anstoßgeschehen dazu mischt.

Der vestibu äre Sinn, auch Gleichgewichtssinn genannt, sorgt für die Gleichgewichtsregu ierung.

Hinter dem Ohr befindet sich ein schneckenähnliches Gebilde, das mit einer Flüssigkeit gefü lt ist. Auch dadurch können wir kleinste „Wack er” im Fahrzeug wahrnehmen und norma erweise auch interpretieren. Die Wahrnehmbarkeitsschwelle hierbei ist so gering, dass Sie, wenn sie im Auto sitzen, einwandfrei bemerken würden wenn eine Person leicht auf ihre Motorhaube drückt.

Hierbei gilt es genau zu beurte•len wie der Anstoß erfolgt ist und welche Kontur sich unter dem Blech verbirgt. Be•spielsweise g•lt es zu beurteilen, ob der Anstoß tatsächlich rein streifend war oder ob sich ein Steifigkeitssprung in der Karosserie findet der das Auto unwe•gerlich aufschaukeln würde.

Da es gerade auf diesem Gebiet viel mehr auf Erfahrungswerte als auf Berechnungen ankommt, führen wir in regelmäß•gen Abständen Versuchsreihen durch. Gerade zu leichten PKW-Anstößen haben wir mitt erweile zahlreiche Daten gesammelt.

 

Zur Schadenskompatibilität

Bekommen wir einen Auftrag zur Fahrerflucht, so ist neben der Bemerkbarkeit auch nahezu immer die Schadenskompatibil•tät zu klären.

Dabe- ist nicht der absolute Bewe•s gemeint, dass das beschu cfgte Fahrzeug den Unfall verursacht haben muss, sondern nur, dass es den Unfall verursacht haben kann.

Oft sind die polizeilichen Informationen und Lichtbilder nur unzureichend und können nur schwerlich als Beweismaterial herangezogen werden. Hier ist eine Ortsbesichtigung oder idealerweise eine Gegenüberstel ung der beteiligten Fahrzeuge notwendig. Ein reiner Höhenvergle•ch ist nur ausreichend, wenn man die theoretischen Einflussgrößen mit einberechnet. Dabei muss betrachtet werden, ob das Fahrzeug zum Ko lisionszeitpunkt gebremst oder besch eunigt